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Neue Petition gestartet: Nebenverdienste für KSK-versicherte Künstler*innen erlauben!

Viele freiberufliche Künstler*innen sind in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Wenn die Nebenverdienste aus nicht künstlerischer selbstständiger Tätigkeit mehr als 5400,- € im Jahr betragen, erlischt die Möglichkeit, bei der KSK krankenversichert zu bleiben. Das ist so nicht hinnehmbar und für viele ein großes Problem. Also, mitzeichnen und teilen. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch. Besonders zu der Zeit der Pandemie, aber auch grundsätzlich. Viele sind darauf angewiesen, zusätzlich Geld zu verdienen. Für Künstler, die ja ihre freiberufliche Tätigkeit nicht einstellen, sind Honorarjobs wichtig und oft die einzige Möglichkeit. Außerdem entsprechen diese Jobs oft dem Berufsbild. Für den Versicherten bleibt dann nur die private Krankenversicherung, die sich viele trotzdem nicht leisten können, weil ein viel zu hohes Grundeinkommen vorausgesetzt wird. Das zwingt die Künstler dann unverschuldet in die Sozialsysteme.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2021/_02/_01/Petition_120536.html

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Regionale Unterschiede bei November- & Dezemberhilfen? Betroffene gesucht!

Seit vergangener Woche erreichen uns erste Hinweise, dass in einigen Bundesländern Antragsteller*innen einiger Branchen möglicherweise nicht berechtigt sind, November-/Dezemberhilfen zu beziehen, obwohl in anderen Bundesländern die selben Branchen durchaus berechtigt sind. Erste Hinweise zu Rückforderungen sollen durch die beteiligten Steuerberater*innen ebenfalls bereits ergangen sein.

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Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann ab sofort online beantragt werden

Ab sofort (Stand: 16.02.2021, 13:00 Uhr) kann die NEUSTARTHILFE beantragt werden. Der Antrag ist ausschließlich durch die Antragssteller selbst und mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.

Folgender Link für direkt zum Antrag:
https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Alle Infos dazu, wer antragsberechtigt ist und wie das Verfahren funktioniert finden sich in folgenden FAQs:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Wir empfehlen sehr, diese FAQs nicht nur genau durchzulesen, sondern am besten auch auszudrucken und zusammen mit einem Ausdruck des Antrages aufzubewahren. In der Vergangenheit wurden häufig Antragsbedingungen und FAQs von Hilfprogrammen nachträglich verändert.

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Vorsicht bei der Beantragung von “Überbrückungshilfe III”

Seit Mittwoch, 10. Februar 2021, können über “Prüfende Dritte” Anträge für die “Überbrückungshilfe III” gestellt werden. Allerdings noch NICHT für die “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III”, die insbesondere für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen, die nur geringe Betriebskosten haben, interessant wäre.

Hier kann man theoretisch einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro für den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 beantragen. Aber Vorsicht: Nicht mehr, wenn man zuvor bereits die Erstattung fixer Kosten über die “Überbrückungshilfe III” beantragt hat! “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III” und “Überbrückungshilfe III” schließen sich gegenseitig aus. Diese Information ist bisher kaum zu finden.

Und noch problematischer: Da die “Neustarthilfe im Rahmen von Überbrückungshilfe III” noch gar nicht beantragt werden kann, könnten viele in die Versuchung kommen, erstmal die Erstattung einiger Fixkosten über “Überbrückungshilfe III” zu beantragen. Und später dann einen Antrag die “Neustarthilfe” zu stellen. Genau das geht aber nicht – Wer jetzt einen Antrag stellt, kann später keine “Neustarthilfe” mehr beantragen.

Quellen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210210-antragstellung-fuer-ueberbrueckungshilfe-lll-ist-gestartet.html

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html

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#OhneUnsWirdsStill – Kulturschaffende fordern in Berlin bundeseinheitliche Hilfen für Freiberufler*innen, Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Kreativbranche

Mehr als 300 Künstler*innen und Kulturschaffende schlossen sich am heutigen Do., 18. Juni 2020 erstmals in Berlin der im Mai 2020 in Dresden gestarteten Aktion “Stumme Künstler” an. Die ursprünglich nur für 100 Teilnehmer*innen genehmigte Aktion fand unter strenger Beachtung der Abstands- und Corona-Regeln statt. Unter dem Motto #OhneUnsWirdsStill, welches die Aktion auch für Freiberufler*innen und Selbstständige aus der gesamten Kultur- und Kreativbranche öffnen soll, machten die Initiative Kulturschaffender in Deutschland, der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V., Aktion Stumme Künstler / Jazztage Dresden und weitere Partner*innen in einer einstündigen Aktion an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche auf die aktuelle Situation der Freischaffenden, Solo-Selbständigen und Kleinunternehmer*innen aufmerksam.

Die freien Künstler*innen und Solo-Selbstständigen befinden sich aufgrund der aktuellen Geschehnisse der Corona-Pandemie inzwischen seit Wochen in einer existenzbedrohenden Situation. Die bisher auf Bundes- und Länderebene bereitgestellten Soforthilfen greifen für die meisten Solo-Selbstständigen, Kleinunternehmen und Freischaffenden in der akuten Situation leider nach wie vor nicht.

Die Initiative Kulturschaffender in Deutschland hat daher folgenden Forderungskatalog formuliert, der mit der Aktion am 18. Juni 2020 in Berlin auch öffentlich vertreten wurde:

  1. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der Politik und mit allen wichtigen Interessenvertretungen zur Neuauflage eines überarbeiteten Soforthilfeprogramms für Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen und Freischaffende in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche! Der direkte Austausch mit einer Vertretung aller Betroffenen fördert die schnellere und detailliertere Umsetzung von geeigneten Ideen und Modellen.
  2. Wir fordern eine Neuauflage von Soforthilfen, die auf die Bedürfnisse und Lebensrealität der Betroffenen zugeschnitten ist. Die bestehenden Maßnahmen gehen an der Lebenssituation
    der Betroffenen vorbei, obwohl sie genau für diese konzipiert wurden. Wenn eine Hilfe die Betroffenen nicht in einem vollen Umfang ihrer eigentlichen Bestimmung erreicht, muss das
    dahinterstehende System dringend korrigiert werden.
  3. Wir fordern die Umsetzung der von den Landesregierungen und des Ökonomen-Beirats empfohlenen Anerkennung des Unternehmerlohns auf die Soforthilfezuschüsse des
    Bundes. Auch Wirtschaftsexperten und Landesregierungen haben die bestehenden Programme kritisiert und fordern eine Änderung der Richtlinien.
  4. Wir fordern ein durch Landes- und Bundesmittel abgedecktes bundeseinheitliches Soforthilfeprogramm, in welches ein monatlicher Bedarf zur Lebenshaltung in Höhe von
    1.180,00 Euro integrierbar ist! Andere EU-Länder haben deutlich gezeigt, dass solche Maßnahmen möglich sind und keine unüberwindbare Hürde darstellen dürfen. Es wird ein Programm benötigt, dass nicht ausschließlich die Unternehmensstruktur stützt, sondern vor allem die Menschen.
  5. Wir fordern die Bereitstellung der verbleibenden 75 % aus dem speziell für Solo-Selbstständige gedachten Rettungsschirm für eine wirkungsvolle Soforthilfe! Die finanziellen Möglichkeiten zur Realisierung eines angemessenen Soforthilfeprogramms sind
    vorhanden.
  6. Wir fordern ein von der Grundsicherung unabhängiges Programm zur Soforthilfe! Die Struktur des Systems ist nicht für die Bedürfnisse der Selbstständigen geeignet. Der bürokratische sowie finanzielle Aufwand zur Umsetzung dieser Lösung ist enorm.
  7. Wir fordern die Weiterführung der Hilfemaßnahmen bis zum Einsetzen der vollständigen wirtschaftlichen Normalität! Trotz der Lockerungen der Veranstaltungsbeschränkungen wird sich keine sofortige Verbesserung einstellen. Kleine vereinzelte Veranstaltungen können kaum vergleichbare Einnahmen zu den weiterhin untersagten Festivals, Events, Großkonzerten, Messen oder dem gewohnten Theaterbetrieb generieren. Gleichzeitig ist keine Rücklagenbildung für wirtschaftlich immer schon schwächere Monate im Jahr möglich während Grundsicherung bezogen wird, somit wird die finanzielle Not nur verschoben und dadurch verstärkt.
  8. Wir fordern eine Gleichbehandlung zu den Regelungen und Zusprüchen rund um das Kurzarbeitergeld! Während Arbeitnehmer*innen eine zeitlich verlängerte und gestaffelte
    Einnahmequelle durch das Kurzarbeitergeld haben bei der sie sogar zuverdienen dürfen, erhalten selbst Solo-Selbstständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dieses Recht nicht. Ihnen stehen wesentlich weniger Bezüge und mehr Restriktionen bevor.

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Allgemein Berlin

#OhneUnsWirdsStill – Wir tragen den Protest nach Berlin

Trotz klarer Aufforderung durch die Bundesländern, trotz eindeutiger Empfehlungen aus der Wissenschaft, trotz vielfältiger Proteste: Wirtschaftsminister Altmaier verweigert den von der Corona-Krise besonders hart betroffenen Freischaffenden, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer*innen weiterhin wirksame Hilfe. Und vermittelt zugleich in der Öffentlichkeit den Eindruck, alles sei in bester Ordnung.

Vielen Selbstständigen reicht es nun. Sie wollen ihren Protest öffentlich sichtbar machen. Besonders gut gelungen ist das der Dresdner Initiative “Stumme Künstler”. Im wöchentlichen Rhythmus führen sie vor der Frauenkirche eine Aktion durch, unter zunehmender Beachtung der Medien. Beim dritten Auftritt hielt der sächsische Ministerpräsident Kretschmer die Ansprache.

Statt in Wettbewerb zu dieser “Best practice” zu treten, haben wir uns mit den Dresdnern und weiteren Partnern wie dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. zusammengetan, um den Protest nach Berlin zu tragen. Unter dem Hashtag #OhneUnsWirdsStill öffnen wir die Aktion auch für Selbstständige aus anderen Branchen.

Und das tun wir kurz entschlossen bereits am Donnerstag, 18. Juni vor der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche. Die Veranstaltung dauert von 17 Uhr bis ca. 18:00 Uhr.

Dafür protestieren wir: Forderungspapier (Kurzversion) für Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Unterhaltungsbranche

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Seit 28.05.2020 online: Bundestagspetition „Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige“

Wir haben Briefe geschrieben, diskutiert, Unterschriften gesammelt und viel Wohlwollen und unterstützende Worte geerntet. Doch trotz guter Absichten ist nichts passiert und die Corona-Hilfen kommen bei den Selbstständigen nicht an. Es braucht einen Neustart: Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und um Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung erweitert werden. Vom 28.05. bis 25.06. ist eine Bundestagspetition freigeschaltet. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. und auch wir, die Initiative Kulturschaffender Deutschlands haben sich hinter diese Petition gestellt. Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen. Und wir bitten Euch eindringlich, nicht nur selber zu unterschreiben, sondern in all Euren Netzwerken dafür zu trommeln. Danke!

Warum eine Bundestagspetition? Weil sich der Bundestag im Petitionsausschuß damit befassen muss, wenn sie mindestens 50.000 Unterschriften in vier Wochen erhält!

Link zur Bundestagspetition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_05/_13/Petition_111001.html

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Neues Positionspapier zeigt auf: Umsetzung der Grundsicherung entspricht in weiten Teilen nicht den Versprechen der Politik

Nach zwei Monaten endet zum 31. Mai 2020 das durch die Länder umgesetzte Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“, ein Bündnis freischaffender und selbständiger Akteur*Innen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit mittlerweile mehr als 10.000 Unterstützer*innen, zieht kurz vor Ende der Antragsfrist ein ernüchterndes Resümee und fordert eine deutlich überarbeitete Neuauflage des Programms.

Die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“, aber auch unzählige lokale und bundesweite Verbände, diverse Interessensgemeinschaften und Initiativen sowie einzelne namhafte Vertreter*innen der Kreativwirtschaft und der Ökonomen-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums hatten in den vergangenen Wochen detailliert aufgezeigt, dass die bisherigen Hilfsprogramme des Bundes und der Länder für Freiberufler*innen, Soloselbständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Unterhaltungsbranche kaum oder gar nicht sinnvoll greifen.

Als Reaktion auf diese Kritik hatte insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf das sogenannte Sozialschutz-Paket verwiesen, welches eine vereinfachte Art der Grundsicherung speziell für Solo-Selbstständige & Angehörige der freien Berufe enthalten soll. In einem umfangreichen Papier hat die Initiative Kulturschaffender in Deutschland nun diese vermeintlich vereinfachte, bundeseinheitliche Grundsicherung unter die Lupe genommen.

Forderungspapier (Kurzversion) zur Betrachtung der Grundsicherung als Soforthilfemaßnahme für Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Unterhaltungsbranche

Ausführliches Papier zur Betrachtung der Grundsicherung als Soforthilfemaßnahme für Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Unterhaltungsbranche

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Bayern

Update: Anträge im Rahmen des Künstlerhilfsprogramm des Freistaats Bayern jetzt online möglich

Die Hilfe für Künstler*innen des Freistaates Bayern kann ab sofort unter
https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern/
direkt online beantragt werden.

Eigentlich für jeden selbständigen Künstler*in mit Wohnsitz in Bayern kann ab sofort eine kurzzeitige (für drei Monate jeweils maximal 1.000€) Absicherung gewährt werden.

Wer aber schon die sogenannten “Corona-Zuschüsse” des Bundes (oder des Landes) erhalten, oder auch nur beantragt hat, kann und darf diese Hilfe nicht beantragen. Da die Mittel des Bundes nur für Betriebskosten und Liquiditätsengpass, nicht aber für berufliche Einkommensausfälle und den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden dürfen, haben bayrische Kulturschaffende also nur in Ausnahmefällen eine Möglichkeit, Geld für den allgemeinen Lebensunterhalt zu bekommen.

Wichtig: Ebenso nicht möglich ist der Bezug dieser neuen Hilfe zusätzlich zu schon bestehenden Leistungen nach SGB, also ALG II (“Hartz IV”), sodass weiterhin eigentlich nur die Nutzung eben dieser Grundsicherung bleibt – mit allen damit verbundenen Risiken und Nachteilen. Bitte informiert euch dazu bei der Bundesarbeitsagentur oder dem örtlichen Jobcenter.

Betroffene müssen im Antrag an Eides statt erklären, solche Hilfen weder erhalten, noch beantragt zu haben, und damit kann der Großteil der Künstler*innen die neue Hilfe nicht in Anspruch nehmen.

Laut heutiger Information der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ist dieses Problem bekannt und wird aktuell beraten.

Nachdem Bayern eine eigene, zielgenaue Lösung so groß angekündigt hat, ist das Resultat für die Betroffenen mehr als ernüchternd.

Wir hoffen weiter auf eine umgehende, funktionierende Lösung.

Anhang: Die Antragsvoraussetzungen im Wortlaut von der Website des Staatsministeriums:

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung einer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Stichtag: 01.04.2020) oder die Versicherung, den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse zu bestreiten, verbunden mit entsprechenden Nachweisen für diese Tätigkeit. Künstlerinnen und Künstler, die eine andere Soforthilfe Corona des Freistaates Bayern oder des Bundes oder Leistungen zur Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) erhalten oder beantragt haben, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Künstlerinnen und Künstlern, die sich am 31. Dezember 2019 gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung bereits in Schwierigkeiten befanden.

(Zugriff 20.05.2020)

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Berlin

Aktuell: Berliner Senat beschließt Bundesratsinitiative zu Bundeshilfen für Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich

Der Berliner Senat hat sich am Mo., 05.05.2020 hinter unsere Kernforderungen gestellt und beschlossen, diese in Form einer Entschließung in den Bundesrat einzubringen: “Der Senat regt an, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft (…) Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 € monatlich zu gewähren.”

Hier die vollständige Mitteilung auf berlin.de