In der Pressekonferenz des Senats verlautete Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke): „Beim Bund kann ich eigentlich nur das geltend machen, was ich an betriebsbedingten Ausgaben habe. Also wenn ich beispielsweise als Solo-Selbstständiger Betriebsmittel, Räume und dergleichen brauche. Das Programm, was wir gefahren haben und von dem – nach den Rückmeldungen, die ich habe – wirklich auch ein ganz, ganz großer Teil der Bedürftigen erreicht worden ist, war explizit auch dazu gedacht, Lebenshaltungskosten geltend zu machen. Das ist die Differenz zwischen beiden Programmen.”
Hiermit liegt erneut die Versicherung vor, dass die Landessoforthilfe Berlins zum Antragszeitpunkt für Lebensunterhalt gedacht war. Leider wird damit die Unsicherheit, ob sie das auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ist, nicht geklärt.
Hier geht’s zum Video der Pressekonferenz (ca: ab Minute 16:00):
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