Trotz klarer Aufforderung durch die Bundesländern, trotz eindeutiger Empfehlungen aus der Wissenschaft, trotz vielfältiger Proteste: Wirtschaftsminister Altmaier verweigert den von der Corona-Krise besonders hart betroffenen Freischaffenden, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer*innen weiterhin wirksame Hilfe. Und vermittelt zugleich in der Öffentlichkeit den Eindruck, alles sei in bester Ordnung.
Vielen Selbstständigen reicht es nun. Sie wollen ihren Protest öffentlich sichtbar machen. Besonders gut gelungen ist das der Dresdner Initiative “Stumme Künstler”. Im wöchentlichen Rhythmus führen sie vor der Frauenkirche eine Aktion durch, unter zunehmender Beachtung der Medien. Beim dritten Auftritt hielt der sächsische Ministerpräsident Kretschmer die Ansprache.
Statt in Wettbewerb zu dieser “Best practice” zu treten, haben wir uns mit den Dresdnern und weiteren Partnern wie dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. zusammengetan, um den Protest nach Berlin zu tragen. Unter dem Hashtag #OhneUnsWirdsStill öffnen wir die Aktion auch für Selbstständige aus anderen Branchen.
Und das tun wir kurz entschlossen bereits am Donnerstag, 18. Juni vor der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche. Die Veranstaltung dauert von 17 Uhr bis ca. 18:00 Uhr.
Kategorie: Berlin
Der Berliner Senat hat sich am Mo., 05.05.2020 hinter unsere Kernforderungen gestellt und beschlossen, diese in Form einer Entschließung in den Bundesrat einzubringen: “Der Senat regt an, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft (…) Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 € monatlich zu gewähren.”
Update: Soforthilfe Berlin
Viele Antragsteller auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Berlin haben aktuell eine E-Mail mit Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeiten der Soforthilfe bekommen. Unter anderem befindet sich dieses PDF, erstellt am 23.04.2020, im Anhang. Dieses definiert:
“Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.“
Zwar wird die Verwendung der 5000 EUR nicht genauer definiert – aber es lässt Rückschlüsse ziehen, dass lediglich die Bundesmittel NUR für Betriebsmittel verwendet werden dürfen.
Datei zum Download:
Tipps: Soforthilfe des Landes Berlin
Bezüglich der FAQs der IBB zur Soforthilfe des Landes Berlin existiert mittlerweile ein sehr aufschlussreicher Link, der die FAQs zu verschiedenen Tagen und somit auch deren Veränderungen anzeigt. Wer sich noch Screenshots sichern möchte, bitte hier entlang:
Update: Soforthilfe des Landes Berlin
In der Pressekonferenz des Senats verlautete Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke): „Beim Bund kann ich eigentlich nur das geltend machen, was ich an betriebsbedingten Ausgaben habe. Also wenn ich beispielsweise als Solo-Selbstständiger Betriebsmittel, Räume und dergleichen brauche. Das Programm, was wir gefahren haben und von dem – nach den Rückmeldungen, die ich habe – wirklich auch ein ganz, ganz großer Teil der Bedürftigen erreicht worden ist, war explizit auch dazu gedacht, Lebenshaltungskosten geltend zu machen. Das ist die Differenz zwischen beiden Programmen.”
Hiermit liegt erneut die Versicherung vor, dass die Landessoforthilfe Berlins zum Antragszeitpunkt für Lebensunterhalt gedacht war. Leider wird damit die Unsicherheit, ob sie das auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ist, nicht geklärt.
Hier geht’s zum Video der Pressekonferenz (ca: ab Minute 16:00):
https://www.ardmediathek.de/rbb/player/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvYWJlbmRzY2hhdS8yMDIwLTA0LTA5VDE5OjMwOjAwXzZjM2FhZTU5LWIxZGEtNGY4My1hZTBiLTc1NDFiYjZiYjVjNC8yMDIwMDQwOV8xOTMw/abendschau-vom-09-04-2020