Den Worten und Ermahnungen Frau Grütters folgend setzten wir uns in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit dem Thema Grundsicherung sowie den Veränderungen durch das in den Vordergrund gestellte Sozialschutzpaket auseinander.
Leider mussten wir dabei feststellen, dass das Sozialschutzpaket in diversen Fällen nicht greift. Vermögensprüfungen finden grundsätzlich trotzdem statt und sind nicht ausgesetzt. Neben der allgemeinen Vermögensgrenze von 60.000,00 Euro der Person selbst existieren weitere Einzelgrenzen, z.B. darf ein privates Kraftfahrzeug mit einem Zeitwert von mehr als 7.500,00 Euro nicht behalten werden. Darüber hinaus irritierte vor allem, dass willige Antragsteller immer wieder bei Einreichung des vereinfachten Antrags auf den normalen Antrag vor dem Sozialschutzpaket verwiesen werden – in unterschiedlichen Konstellationen.
Deshalb erkundigten wir uns direkt bei der Bundesagentur für Arbeit, wie es dazu kommen könne und erhielten von Pressesprecher Christian Ludwig folgende Antwort: