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Allgemein

Update: Kein bundeseinheitliches Verfahren beim “Sozialschutzpaket”

Den Worten und Ermahnungen Frau Grütters folgend setzten wir uns in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit dem Thema Grundsicherung sowie den Veränderungen durch das in den Vordergrund gestellte Sozialschutzpaket auseinander.

Leider mussten wir dabei feststellen, dass das Sozialschutzpaket in diversen Fällen nicht greift. Vermögensprüfungen finden grundsätzlich trotzdem statt und sind nicht ausgesetzt. Neben der allgemeinen Vermögensgrenze von 60.000,00 Euro der Person selbst existieren weitere Einzelgrenzen, z.B. darf ein privates Kraftfahrzeug mit einem Zeitwert von mehr als 7.500,00 Euro nicht behalten werden. Darüber hinaus irritierte vor allem, dass willige Antragsteller immer wieder bei Einreichung des vereinfachten Antrags auf den normalen Antrag vor dem Sozialschutzpaket verwiesen werden – in unterschiedlichen Konstellationen.

Deshalb erkundigten wir uns direkt bei der Bundesagentur für Arbeit, wie es dazu kommen könne und erhielten von Pressesprecher Christian Ludwig folgende Antwort:

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Bremen

Update: Bremen erweitert den Zugang zum Sofortprogramm

Mit Beschluss vom 31.03.2020 hat Bremen den Zugang zum Landes-Soforthilfeprogramm angepasst. Antragsberechtigt waren zunächst Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Die Freie Hansestadt Bremen hat reagiert und folgende Anpassungen vorgenommen:

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Bremen haben und 

(1) Mitglied in der Künstlersozialkasse sind,

(2) in Härtefällen, wenn sie professionell selbständig tätig sind, ohne Mitglied in der Künstlersozialkasse zu sein,

(3) in Härtefällen, wenn sie regelmäßig in Engagements in Kultureinrichtungen auf Grundlage kurzer befristeter Arbeitsverträge tätig sind.

Diese Anpassung begrüßen wir im vollen Maße. Die genaue Definition eines “Härtefalls” ist jedoch bislang nicht öffentlich einsehbar und wirft weiterhin Fragen und eine potentielle Ausgrenzung auf.

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Berlin

Update: Soforthilfe Berlin

Viele Antragsteller auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Berlin haben aktuell eine E-Mail mit Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeiten der Soforthilfe bekommen. Unter anderem befindet sich dieses PDF, erstellt am 23.04.2020, im Anhang. Dieses definiert:

“Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.“

Zwar wird die Verwendung der 5000 EUR nicht genauer definiert – aber es lässt Rückschlüsse ziehen, dass lediglich die Bundesmittel NUR für Betriebsmittel verwendet werden dürfen.

Datei zum Download:

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Allgemein

Den Reden müssen dringend Taten folgen! – Zur Debatte des Deutschen Bundestages am 22.04.2020

Der Bundestag debattierte am Mittwoch (22. April 2020) unter anderem über die Anträge „Maßnahmen zur Rettung der kulturellen Infrastruktur in der Corona-Krise (19/18715) und „Corona-Hilfen an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Kulturschaffenden anpassen“ (19/18692).

Oliver Golumbiewski, Sprecher der „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“ erklärte am Mittwochabend dazu:

„Wir freuen uns, dass unsere Anliegen Gehör gefunden haben und die massiven und akuten Probleme der Kulturschaffenden in der politischen Debatte angekommen sind. Insbesondere die Tatsache, dass es aktuell einen föderalen Flickenteppich aus vielen länderspezifischen Lösungen anstelle eines bundeseinheitlichen Vorgehens der Politik gibt, kritisieren wir bereits seit Gründung unserer Initiative.

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Allgemein

Künstler*innen und Kreative in Not – Bundesweites Bündnis ruft Politik zum Handeln auf

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmen seit mehr als fünf Wochen Alltag und Diskurs auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Für einen Großteil der Künstler*innen, Freiberufler*innen, Soloselbständigen und Unternehmer*innen in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche in ganz Deutschland ergibt sich aktuell eine immer dramatischere und existenzbedrohendere Situation. Die Bundes- und Landesregierungen reagieren mit Soforthilfemaßnahmen, die gerade für diese Zielgruppe kaum greifen und in der Realität den Großteil der Kunst- und Kulturschaffenden ausschließen.

Mit einem umfangreichen Offenen Brief wendet sich nun die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“ an alle politischen Vertreter*innen auf Bundes- und Länderebene. „Mit einem faktenreichen Positionspapier stellen wir die aktuelle Lage detailliert dar und zeigen gleichsam auf, wie Abhilfe geschaffen und der Fortbestand der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativbranche bundesweit gesichert werden kann“, informiert Jana Riediger, eine der Sprecherinnen der Initiative.

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Nordrhein-Westfalen

Update: Soforthilfe des Kulturprogramms NRW

Die Mittel des Kulturprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen, die fünf Millionen Euro umfassten, sind bereits seit dem 09.04.2020 erschöpft. Laut Pressemeldungen (vgl. untenstehend tag24) wurden von den 17.000 eingegangenen Anträgen lediglich 6.300 bearbeitet und nur 3.000 bewilligt. Das bedeutet, dass der größte Teil der Antragsteller leer aus ging und sich mit einer unbegründeten Absage nebst der Bitte, von Nachfragen abzusehen, zufriedengeben muss. Für Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen hat das Sonderförderprogramm seinen Zweck offenbar trotzdem “voll erfüllt”, wie sie am 09.04.2020 auf der Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft verlauten ließ (vgl. untenstehend mkw.nrw).  

Quellen:
tag24, 15. April, 14.23 Uhr: Viele Künstler gingen bei Sofort-Hilfen leer aus (https://www.tag24.de/koeln/coronavirus-nrw-kabinett-weitere-schritte-corona-krise-schulen-1459125, zuletzt besucht 16.04.2020)

Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW, 09.04.2020: Kultur: Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt. (https://www.mkw.nrw/node/16, zuletzt besucht 16.04.2020)

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Allgemein

In eigener Sache: Nächste Schritte

Liebe Mitstreiter*innen und Sympathisant*innen,

die Entwicklungen überschlagen sich. Gingen wir alle – Künstler*innen und Kulturakteur*innen – bisher von einem überschaubaren kleinen Zeitraum von wenigen Wochen aus, so sind es nun viele Monate, in denen unsere Arbeit nicht möglich sein wird. Der unweigerliche soziale Abstieg eines ganzen Berufszweiges steht bevor. Diese Thematik in den allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken, ist nun unser vorrangiges Ziel und wird inzwischen von einigen tausend Unterzeichner*innen aktiv unterstützt.

Wir haben in den vergangenen Tagen unsere Organisationstrukturen breiter aufgestellt und bereiten aktuell eine Kurzform unseres Positionspapiers und unserer Forderungen sowie Anschreiben an die Landes- und Bundespolitik vor. Dies alles sowie eine bundesweite Pressemitteilung wird am 20. April 2020 versandt werden.

Bitte verbreitet den Link zum Mitzeichnen per E-Mail, Facebook, WhatsApp & co. weiter:

https://www.initiative-kulturschaffender.de/offener-brief/

Viele Unterschriften verleihen unseren Forderungen ein größeres Gewicht. Und: es ist schön, dass wir in unseren diversen WhatsApp-Gruppen mittlerweile mehrere tausend Menschen vernetzt haben. Um besser als bisher eine breite Öffentlichkeit zu erreichen ist jedoch eine zusätzliche Facebook-Seite optimaler. Auch diese gibt es ab sofort, folgt unserer Seite („gefällt mir“) und ladet Freunde ein:

https://www.facebook.com/InitiativeKulturschaffender/

Vielen Dank für Eure Unterstützung,

das Orga-Team der Initiative Kulturschaffender in Deutschland

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Baden-Württemberg

Update: Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde am 09.04.2020 erneut bestätigt, dass die Soforthilfe des Landes auch zur Deckung des Lebensunterhalts von Solo-Selbstständigen verwendet werden dürfe. Es heißt, dass 1.180,00 Euro als Unternehmerlohn bei der Soforthilfe angerechnet werden können.

Screenshot: https://drive.google.com/open?id=10FtojqUTeX91VOe1BM-yw66RjX8lQxHL

UPDATE 15.04.20: Am 15.04.2020 veröffentlichte die Landesregierung in Baden-Württemberg zusätzlich noch einmal dieses versichernde und eindeutige Video als Botschaft zur Klarstellung – und mit sehr eindeutigen Worten auch in Richtung der anderen Bundesländer und der Bundesregierung:

https://www.facebook.com/StSPetraOlschowski/videos/vb.100446581615291/529534987988217/?type=2&theater

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Sachsen-Anhalt

Update: Soforthilfe des Ministeriums für Kultur Sachsen-Anhalt

Die 400,00 Euro / Monat Soforthilfe des Landes, die ursprünglich für zwei Monate angedacht waren, sind mittlerweile auf einen Monat begrenzt.
Laut den Seiten des Landesverwaltungsamtes wird „den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Person und Monat zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten“ gewährt.1

In dem Erlass der Staatskanzlei vom 02.04.2020 wird jedoch auf einen einmaligen Zuschuss bewilligt für einen Monat verwiesen.2

Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 11.03.2020 in Kraft.3

Quellennachweis:

(1) Screenshot der Website des LVWA Sachsen-Anhalt: https://drive.google.com/file/d/1inGIqUlRcvsd8KAULZ1aEhS0oOfFTIDW/view?usp=sharing (besucht am 10.04.2020)

(2) Erlass der STK Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020, Satz 4.1.  vgl. (https://drive.google.com/file/d/1Dz7fi16AjWylJ3CetwjYwhqTbH9AqmEW/view?usp=sharing)

(3) Erlass der STK Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020, Satz 7, vgl. (https://drive.google.com/file/d/1Dz7fi16AjWylJ3CetwjYwhqTbH9AqmEW/view?usp=sharing)

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Berlin

Tipps: Soforthilfe des Landes Berlin

Bezüglich der FAQs der IBB zur Soforthilfe des Landes Berlin existiert mittlerweile ein sehr aufschlussreicher Link, der die FAQs zu verschiedenen Tagen und somit auch deren Veränderungen anzeigt. Wer sich noch Screenshots sichern möchte, bitte hier entlang:

https://web.archive.org/web/20200328185640/https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html