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Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann ab sofort online beantragt werden

Ab sofort (Stand: 16.02.2021, 13:00 Uhr) kann die NEUSTARTHILFE beantragt werden. Der Antrag ist ausschließlich durch die Antragssteller selbst und mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.

Folgender Link für direkt zum Antrag:
https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Alle Infos dazu, wer antragsberechtigt ist und wie das Verfahren funktioniert finden sich in folgenden FAQs:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Wir empfehlen sehr, diese FAQs nicht nur genau durchzulesen, sondern am besten auch auszudrucken und zusammen mit einem Ausdruck des Antrages aufzubewahren. In der Vergangenheit wurden häufig Antragsbedingungen und FAQs von Hilfprogrammen nachträglich verändert.