In Baden-Württemberg wurde am 09.04.2020 erneut bestätigt, dass die Soforthilfe des Landes auch zur Deckung des Lebensunterhalts von Solo-Selbstständigen verwendet werden dürfe. Es heißt, dass 1.180,00 Euro als Unternehmerlohn bei der Soforthilfe angerechnet werden können.
Screenshot: https://drive.google.com/open?id=10FtojqUTeX91VOe1BM-yw66RjX8lQxHL
UPDATE 15.04.20: Am 15.04.2020 veröffentlichte die Landesregierung in Baden-Württemberg zusätzlich noch einmal dieses versichernde und eindeutige Video als Botschaft zur Klarstellung – und mit sehr eindeutigen Worten auch in Richtung der anderen Bundesländer und der Bundesregierung: