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#OhneUnsWirdsStill – Kulturschaffende fordern in Berlin bundeseinheitliche Hilfen für Freiberufler*innen, Selbstständige und Unternehmer*innen in der Kultur- und Kreativbranche

Mehr als 300 Künstler*innen und Kulturschaffende schlossen sich am heutigen Do., 18. Juni 2020 erstmals in Berlin der im Mai 2020 in Dresden gestarteten Aktion “Stumme Künstler” an. Die ursprünglich nur für 100 Teilnehmer*innen genehmigte Aktion fand unter strenger Beachtung der Abstands- und Corona-Regeln statt. Unter dem Motto #OhneUnsWirdsStill, welches die Aktion auch für Freiberufler*innen und Selbstständige aus der gesamten Kultur- und Kreativbranche öffnen soll, machten die Initiative Kulturschaffender in Deutschland, der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V., Aktion Stumme Künstler / Jazztage Dresden und weitere Partner*innen in einer einstündigen Aktion an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche auf die aktuelle Situation der Freischaffenden, Solo-Selbständigen und Kleinunternehmer*innen aufmerksam.

Die freien Künstler*innen und Solo-Selbstständigen befinden sich aufgrund der aktuellen Geschehnisse der Corona-Pandemie inzwischen seit Wochen in einer existenzbedrohenden Situation. Die bisher auf Bundes- und Länderebene bereitgestellten Soforthilfen greifen für die meisten Solo-Selbstständigen, Kleinunternehmen und Freischaffenden in der akuten Situation leider nach wie vor nicht.

Die Initiative Kulturschaffender in Deutschland hat daher folgenden Forderungskatalog formuliert, der mit der Aktion am 18. Juni 2020 in Berlin auch öffentlich vertreten wurde:

  1. Wir fordern einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der Politik und mit allen wichtigen Interessenvertretungen zur Neuauflage eines überarbeiteten Soforthilfeprogramms für Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen und Freischaffende in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche! Der direkte Austausch mit einer Vertretung aller Betroffenen fördert die schnellere und detailliertere Umsetzung von geeigneten Ideen und Modellen.
  2. Wir fordern eine Neuauflage von Soforthilfen, die auf die Bedürfnisse und Lebensrealität der Betroffenen zugeschnitten ist. Die bestehenden Maßnahmen gehen an der Lebenssituation
    der Betroffenen vorbei, obwohl sie genau für diese konzipiert wurden. Wenn eine Hilfe die Betroffenen nicht in einem vollen Umfang ihrer eigentlichen Bestimmung erreicht, muss das
    dahinterstehende System dringend korrigiert werden.
  3. Wir fordern die Umsetzung der von den Landesregierungen und des Ökonomen-Beirats empfohlenen Anerkennung des Unternehmerlohns auf die Soforthilfezuschüsse des
    Bundes. Auch Wirtschaftsexperten und Landesregierungen haben die bestehenden Programme kritisiert und fordern eine Änderung der Richtlinien.
  4. Wir fordern ein durch Landes- und Bundesmittel abgedecktes bundeseinheitliches Soforthilfeprogramm, in welches ein monatlicher Bedarf zur Lebenshaltung in Höhe von
    1.180,00 Euro integrierbar ist! Andere EU-Länder haben deutlich gezeigt, dass solche Maßnahmen möglich sind und keine unüberwindbare Hürde darstellen dürfen. Es wird ein Programm benötigt, dass nicht ausschließlich die Unternehmensstruktur stützt, sondern vor allem die Menschen.
  5. Wir fordern die Bereitstellung der verbleibenden 75 % aus dem speziell für Solo-Selbstständige gedachten Rettungsschirm für eine wirkungsvolle Soforthilfe! Die finanziellen Möglichkeiten zur Realisierung eines angemessenen Soforthilfeprogramms sind
    vorhanden.
  6. Wir fordern ein von der Grundsicherung unabhängiges Programm zur Soforthilfe! Die Struktur des Systems ist nicht für die Bedürfnisse der Selbstständigen geeignet. Der bürokratische sowie finanzielle Aufwand zur Umsetzung dieser Lösung ist enorm.
  7. Wir fordern die Weiterführung der Hilfemaßnahmen bis zum Einsetzen der vollständigen wirtschaftlichen Normalität! Trotz der Lockerungen der Veranstaltungsbeschränkungen wird sich keine sofortige Verbesserung einstellen. Kleine vereinzelte Veranstaltungen können kaum vergleichbare Einnahmen zu den weiterhin untersagten Festivals, Events, Großkonzerten, Messen oder dem gewohnten Theaterbetrieb generieren. Gleichzeitig ist keine Rücklagenbildung für wirtschaftlich immer schon schwächere Monate im Jahr möglich während Grundsicherung bezogen wird, somit wird die finanzielle Not nur verschoben und dadurch verstärkt.
  8. Wir fordern eine Gleichbehandlung zu den Regelungen und Zusprüchen rund um das Kurzarbeitergeld! Während Arbeitnehmer*innen eine zeitlich verlängerte und gestaffelte
    Einnahmequelle durch das Kurzarbeitergeld haben bei der sie sogar zuverdienen dürfen, erhalten selbst Solo-Selbstständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, dieses Recht nicht. Ihnen stehen wesentlich weniger Bezüge und mehr Restriktionen bevor.