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Sachsen-Anhalt

Update: Soforthilfe des Ministeriums für Kultur Sachsen-Anhalt

Die 400,00 Euro / Monat Soforthilfe des Landes, die ursprünglich für zwei Monate angedacht waren, sind mittlerweile auf einen Monat begrenzt.
Laut den Seiten des Landesverwaltungsamtes wird „den Künstlerinnen und Künstlern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Person und Monat zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten“ gewährt.1

In dem Erlass der Staatskanzlei vom 02.04.2020 wird jedoch auf einen einmaligen Zuschuss bewilligt für einen Monat verwiesen.2

Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 11.03.2020 in Kraft.3

Quellennachweis:

(1) Screenshot der Website des LVWA Sachsen-Anhalt: https://drive.google.com/file/d/1inGIqUlRcvsd8KAULZ1aEhS0oOfFTIDW/view?usp=sharing (besucht am 10.04.2020)

(2) Erlass der STK Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020, Satz 4.1.  vgl. (https://drive.google.com/file/d/1Dz7fi16AjWylJ3CetwjYwhqTbH9AqmEW/view?usp=sharing)

(3) Erlass der STK Sachsen-Anhalt vom 02.04.2020, Satz 7, vgl. (https://drive.google.com/file/d/1Dz7fi16AjWylJ3CetwjYwhqTbH9AqmEW/view?usp=sharing)