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Update: Soforthilfe Berlin

Viele Antragsteller auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Berlin haben aktuell eine E-Mail mit Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeiten der Soforthilfe bekommen. Unter anderem befindet sich dieses PDF, erstellt am 23.04.2020, im Anhang. Dieses definiert:

“Sie werden die Mittel zweckmäßig verwenden; d.h. einen Zuschussbetrag über 5000 EUR hinaus nutzen Sie ausschließlich zur Begleichung Ihrer fortlaufenden betrieblichen Ausgaben. Dies beinhaltet nur den Sach- und Finanzaufwand Ihres Gewerbes wie gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen u.ä.“

Zwar wird die Verwendung der 5000 EUR nicht genauer definiert – aber es lässt Rückschlüsse ziehen, dass lediglich die Bundesmittel NUR für Betriebsmittel verwendet werden dürfen.

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