Mit Beschluss vom 31.03.2020 hat Bremen den Zugang zum Landes-Soforthilfeprogramm angepasst. Antragsberechtigt waren zunächst Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Die Freie Hansestadt Bremen hat reagiert und folgende Anpassungen vorgenommen:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Bremen haben und
(1) Mitglied in der Künstlersozialkasse sind,
(2) in Härtefällen, wenn sie professionell selbständig tätig sind, ohne Mitglied in der Künstlersozialkasse zu sein,
(3) in Härtefällen, wenn sie regelmäßig in Engagements in Kultureinrichtungen auf Grundlage kurzer befristeter Arbeitsverträge tätig sind.
Diese Anpassung begrüßen wir im vollen Maße. Die genaue Definition eines “Härtefalls” ist jedoch bislang nicht öffentlich einsehbar und wirft weiterhin Fragen und eine potentielle Ausgrenzung auf.
Des Weiteren wurde ein gesondertes Förderprogramm für Bildende Künstlerinnen und Künstler aufgelegt, mit einer Förderung von 2.000€.
Dieses Förderprogramm basiert auf einer Bewerbung.
“Die Entscheidung trifft der Senator für Kultur im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nach fachlicher Prüfung”
Wir möchten zudem aber auf die klare Trennung zwischen den verschiedenen Programmen hinweisen. Das Landes-Soforthilfeprogramm basiert auf den Landesmitteln der Freien Hansestadt Bremen und ist von der Bundessoforthilfe deutlich getrennt zu betrachten.
Das Land Bremen hat am 31. März 2020 eigenständig und speziell für die freien Kulturschaffenden eine separate Unterstützung in Höhe von 500.000€ bereitgestellt. Dieses Vorgehen verdeutlicht die hohe Wertschätzung von Kunst und Kultur im Land Bremen.
Quellen:
Förderrichtlinie ” Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise “
https://www.kultur.bremen.de/sixcms/media.php/13/Richtlinie%20Soforthilfeprogramm%20erg%E4nzt%2022.pdf
Förderung bildende Künstlerinnen und Künstler
https://www.kultur.bremen.de/sixcms/media.php/13/Ausschreibung%20Bildende%20K%FCnstler_22.pdf