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Novemberhilfe: Direktantrag für Solo-Selbstständige ist freigeschaltet

Die lang ersehnten Anträge zur “Novemberhilfe” (auch “außerordentliche Wirtschaftshilfe November”) können ab heute gestellt werden. Für Solo-Selbstständige, die eine Fördersumme von 5000 € nicht überschreiten, ist der Direktantrag ohne Steuerberater oder prüfende Dritte möglich:

Zum Direktantrag geht es hier: Novemberhilfe Solo-Selbstständige

Wichtige Hinweise:

Quelle: FAQ Novemberhilfe

1. Welche Umsätze muss ich unter “tatsächliche oder prognostizierte Umsätze im November 2020 im Zeitraum der Schließung” angeben?

Achtung: Änderung/Erweiterung der FAQ unter 2.1.:
“Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze bleiben unberücksichtigt, sofern sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht übersteigen. Während des Leistungszeitraums erzielte Umsätze, die über 25 Prozent des Vergleichsumsatzes hinausgehen, werden vollständig auf die Novemberhilfe angerechnet. Umsätze, die im November 2020 nachweislich außerhalb des Leistungszeitraums (also außerhalb der von Schließungen betroffenen Zeit) erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt und müssen bei der Antragstellung daher auch nicht mit angegeben werden.
Sollte im Falle einer indirekten Betroffenheit über Dritte der tatsächlich erzielte Umsatz während des Lockdowns 20 Prozent des Vergleichsumsatzes übersteigen, wodurch die Bedingung von mindestens 80 Prozent Umsatzeinbruch nicht mehr erfüllt wäre, entfällt die Novemberhilfe und ist zurückzuzahlen.”


2. Wie verhält es sich mit Überbrückungshilfe und Stipendien? Muss ich diese als Umsatz angeben?

FAQ 2.3. “Über den steuerbaren Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz hinausgehende Posten sind dementsprechend nicht als Umsatz anzugeben (zum Beispiel Corona-Überbrückungshilfe, Versicherungsleistungen, Stipendien).”

UND

FAQ 4.1. “Der Leistungszeitraum der Novemberhilfe überschneidet sich mit der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020). Eine Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe schließt die Inanspruchnahme der Novemberhilfe jedoch nicht aus. Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den selben Leistungszeitraum werden jedoch auf die Novemberhilfe angerechnet.”

3. Kann ich Novemberhilfe beantragen, wenn ich bereits Grundsicherung beziehe?

FAQ 4.6. “Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum und werden als nachrangige Leistung daher nicht auf die Novemberhilfe angerechnet. Im Einzelnen gilt folgendes:

Ich beziehe laufend Leistungen vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II). Stellt das Jobcenter die Leistungen ein, wenn ich Novemberhilfe beantrage?

Nein. Die Novemberhilfe wird nicht als Einkommen gewertet. Sie hat deshalb keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld II.

Ich habe erstmalig durch die Schließungen im November finanzielle Probleme. Kann ich Novemberhilfe und gleichzeitig Arbeitslosengeld II beantragen?

Ja, Sie können beide Leistungen gleichzeitig beantragen. Beide Leistungen werden nicht miteinander verrechnet.

Was passiert mit meinen Betriebsausgaben, wenn ich Arbeitslosengeld II und gleichzeitig Novemberhilfe erhalte?

Das Jobcenter ermittelt aus Ihren Angaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen und – ausgaben. Der Überschuss der Einnahmen wird als Einkommen berücksichtigt. Das ist anders als bei den bisherigen Überbrückungshilfen. Hier konnten Betriebsausgaben bis zur Höhe der Überbrückungshilfe nicht abgezogen werden.


4. Der Direktantrag ist nur möglich, wenn bisher kein Antrag auf eine Überbrückungshilfe gestellt wurde. Ansonsten muss der Antrag auf Novemberhilfe über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

5.Nach dem Absenden des Antrages solltet ihr einen Bestätigungshinweis zum Versand sowie eine Übersicht eurer eingegebenen Daten sehen!

3 kleine hilfreicheTips für den Antrag:

1. Falls ihr euch bzgl. der Branche unsicher seid, findet ihr hier eine Übersicht des Branchenschlüssels mit weiterführenden Erklärungen: Branchenschlüssel: Klassifikation der Wirtschaftszweige rechts unter “Auswahl”: ->”Wirtschaftszweigklassifikationen”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)”, -> “Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)”: dann unter der Überschrift auf die Schaltfläche “auswählen” klicken

2. Unter 4.2. Für die Angabe eures Monats/Jahresumsatzes werden nur volle Zahlen akzeptiert, also verzichtet auf Komma und Centbeträge.

3. Unter. 4.3. “Dauer der Schließung des Unternehmens im November”: der Wert kann maximal 29 betragen

In den FAQ sowie auf der Startseite des Direktantrages finden sich weitere hilfreiche Informationen zur Antragsstellung. Alternativ könnt ihr euch die Hilfe zur Antragstellung auch hier als PDF ansehen:

Darüber hinaus plant die Regierung eine Verlängerung der Novemberhilfe für den Dezember (Quelle: Tagesschau | dpa). Ausgehend von Verlängerung und Ausweitung der aktuellen Eindämmungsmaßnahmen bis zunächst 20. Dezember soll diese Wirtschaftshilfe “an das Modell der November-Hilfen angelehnt sein”.

Für die Novemberhilfe rechnet die Regierung mit Kosten von 14 bis 15 Milliarden Euro, für den Dezember wird sogar mit 17 Milliarden kalkuliert. Es sei aktuell jedoch offen, ob wieder 75 Prozent des Umsatzausfalles erstattet werden.

Wir hoffen, dass bis dahin die Kritikpunkte der aktuellen Novemberhilfen aufgenommen und die Richtlinien entsprechend angepasst werden. Zum Beispiel keine Branchenausnahmen vorzunehmen oder jegliche in Deutschland versteuerte Umsätze zu berücksichtigen, sofern sich die Wohn- und Betriebsstätte in Deutschland befindet.