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Erste Details zur “außerordentlichen Wirtschaftshilfe” bekannt


In einer Pressemitteilung hat das Bundesfinanzministerium die ersehnten Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe im November bekannt gegeben.

Für antragsberechtigte Solo-Selbstständige dürfte vor allem Punkt 6 eine Erleichterung sein.
“Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.”

Unsicherheit herrscht aktuell besonders bei den Kulturschaffenden noch bei den Begrifflichkeiten von “geschlossenen Unternehmen” sowie gegenzurechnenden “Umsätzen im Monat November”. Es geht dabei vorrangig um die Unklarheit im Bezug auf den Umgang mit Grundsicherung und erzielten Umsätzen oder Geldeingängen im Monat November, die eigentlich anderen Monaten zugehörig sind. Eine klare Definition inwieweit das Datum des Geldeingang oder der Leistungserbringung relevant sind, ist hier benötigt.

Die zugehörigen FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen findet ihr unter: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe

zur gesamten Pressemitteilunghttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Auch der VGSD hat aus einer Vielzahl von Dokumenten und Hintergrundgesprächen den aktuellen Wissensstands dazu zusammengetragen und ist dabei, die resultierende FAQ weiter laufend zu ergänzen. Falls auch ihr eine spezielle Fragen habt, schreibt sie gerne direkt auf der Seite des VGSD in die Kommentare:


https://www.vgsd.de/was-ueber-die-novemberhilfen-bisher-bekannt-ist/